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Rechtliches

Auftragsverarbeitungsvertrag

Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 DSGVO für den Dienst Agent Tracking. Er wird elektronisch geschlossen, indem Sie im Dashboard eine Website hinzufügen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Diese deutsche Fassung ist maßgeblich; die englische Fassung ist eine Übersetzung.

Die Kurzfassung

Sie sind für die Daten der Besucher Ihrer Website verantwortlich. Wir verarbeiten sie nur in Ihrem Auftrag, auf einem Server in Deutschland, ohne Netzwerkadressen zu speichern und ohne eigene Zwecke. Rohdaten sind nach 90 Tagen weg. Entfernen Sie die Website aus dem Dashboard, ist alles weg.

§ 1Parteien, Gegenstand und Dauer

Dieser Vertrag gilt zwischen dem Inhaber des Kontos, das eine Website zum Agent Tracking hinzufügt (der „Verantwortliche“), und der yawusa UG (haftungsbeschränkt), Schliemannstraße 23, 10437 Berlin (der „Auftragsverarbeiter“). Die vollständigen Unternehmensangaben stehen im Impressum.

Gegenstand ist die Verarbeitung von Daten, die das Script agent.js auf den Seiten des Verantwortlichen erhebt und an den Auftragsverarbeiter sendet, sowie deren Speicherung, Auswertung und Anzeige im Dashboard. Anlage 1 beschreibt die Verarbeitung im Einzelnen.

Der Vertrag beginnt mit dem Hinzufügen der Website und endet, wenn der Verantwortliche die Website aus dem Konto entfernt oder das Konto gelöscht wird. § 7 regelt, was dann mit den Daten geschieht.

§ 2Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten, betroffene Personen

Zweck ist eine Statistik darüber, ob und wie KI-Assistenten und KI-Agenten die Website des Verantwortlichen aufrufen und deren WebMCP-Werkzeuge nutzen. Die Verarbeitung umfasst Erheben, Übermitteln, Speichern, Zusammenfassen zu Tageswerten, Anzeigen und Löschen.

Verarbeitet werden die in Anlage 1 aufgeführten Datenarten. Betroffen sind Besucher der Website des Verantwortlichen sowie Personen, die einen KI-Assistenten nutzen, der diese Website aufruft.

§ 3Weisungen

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Dieser Vertrag und die Einstellungen, die der Verantwortliche im Dashboard vornimmt (Website hinzufügen, prüfen, Statistik veröffentlichen, Website entfernen), sind diese Weisungen. Weitere Weisungen erteilt der Verantwortliche in Textform an hi@webmcp-tool.com.

Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er das dem Verantwortlichen unverzüglich mit und darf die Ausführung aussetzen, bis der Verantwortliche sie bestätigt oder ändert.

Eine Verarbeitung für eigene Zwecke des Auftragsverarbeiters findet nicht statt. Insbesondere werden die Daten nicht für Werbung, Profilbildung oder das Training von Modellen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit nicht ein Gesetz dazu verpflichtet; in diesem Fall informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen vor der Verarbeitung, sofern das Gesetz das erlaubt.

§ 4Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass nur Personen Zugriff auf die Daten haben, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Er trifft die in Anlage 2 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und darf sie weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt. Wesentliche Änderungen werden in Anlage 2 mit neuem Datum dokumentiert.

Er unterstützt den Verantwortlichen bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen. Die gespeicherten Daten enthalten keine Kennung, über die eine bestimmte Person gefunden werden könnte; der Auftragsverarbeiter teilt das auf Anfrage mit und löscht auf Weisung die Datensätze eines benannten Zeitraums.

Er unterstützt den Verantwortlichen bei den Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO, soweit ihm das mit den Informationen möglich ist, über die er verfügt. Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die diese Verarbeitung betrifft, meldet er dem Verantwortlichen unverzüglich nach Kenntnis an die Kontoadresse, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit sie ihm vorliegen.

Er führt das Verzeichnis nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO und stellt dem Verantwortlichen die Angaben zur Verfügung, die dieser für sein eigenes Verzeichnis benötigt; Anlage 1 enthält sie.

§ 5Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz des folgenden Unterauftragsverarbeiters zu:

  • NexoSystems IT-Solutions (Inhaber Justin Harth), Willy-Brandt-Straße 14, 52382 Niederzier, Deutschland: Bereitstellung und Anbindung des Servers, auf dem die Daten gespeichert werden. Der Hoster hat im regulären Betrieb keinen Zugriff auf die Dateninhalte.
  • GitHub, Inc., 88 Colin P. Kelly Jr. Street, San Francisco, CA 94107, USA (Microsoft-Konzern): Ablage einer täglichen, mit AES-256 verschlüsselten Kopie der Datenbank in einem privaten Repository. Der Schlüssel liegt ausschließlich beim Auftragsverarbeiter; GitHub kann die Inhalte nicht lesen. Übermittlungsgrundlage ist der Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework, dem GitHub angehört.

Weitere Unterauftragsverarbeiter werden nicht eingesetzt. Insbesondere werden die Daten nicht an Anbieter von E-Mail-, Zahlungs- oder Analysediensten übermittelt; Mitteilungen an den Verantwortlichen selbst enthalten keine Daten betroffener Personen.

Beabsichtigt der Auftragsverarbeiter, einen Unterauftragsverarbeiter hinzuzufügen oder zu ersetzen, teilt er das dem Verantwortlichen mindestens 30 Tage vorher an die Kontoadresse mit. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Kommt keine Einigung zustande, kann er den Vertrag beenden, indem er die Website entfernt.

Abgesehen von der verschlüsselten Sicherungskopie findet keine Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums statt.

§ 6Nachweise und Kontrollen

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags erforderlich sind, in der Regel als Beschreibung der Verarbeitung und der Maßnahmen nach Anlage 2 in Textform.

Reicht das nicht aus, kann der Verantwortliche oder ein von ihm beauftragter, zur Vertraulichkeit verpflichteter Prüfer die Einhaltung prüfen: nach Ankündigung von mindestens 14 Tagen, während der üblichen Geschäftszeiten, ohne unverhältnismäßige Störung des Betriebs und höchstens einmal im Kalenderjahr, sofern nicht ein konkreter Anlass eine weitere Prüfung erfordert. Die Kosten der Prüfung trägt der Verantwortliche.

§ 7Löschung und Rückgabe

Rohdaten werden unabhängig von diesem Vertrag automatisch 90 Tage nach ihrer Erhebung gelöscht. Tageswerte bleiben erhalten, solange die Website im Konto ist.

Entfernt der Verantwortliche die Website aus dem Konto, löscht der Auftragsverarbeiter alle zu ihr gehörenden Rohdaten, Tageswerte, das Werkzeugverzeichnis und die Einstellungen unverzüglich und endgültig. Dasselbe gilt bei Löschung des Kontos für alle seine Websites.

Ein Export ist nicht Bestandteil des Dienstes. Auf Anfrage vor dem Entfernen stellt der Auftragsverarbeiter die Tageswerte einer Website als Datei bereit.

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; für die hier beschriebenen Daten bestehen nach Kenntnis des Auftragsverarbeiters keine.

§ 8Haftung

Die Haftung der Parteien gegenüber betroffenen Personen richtet sich nach Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis der Parteien zueinander gilt § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 9Schlussbestimmungen

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verantwortliche im Dashboard eine Website hinzufügt. Für jede weitere Website gilt er entsprechend. Bei Widersprüchen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht dieser Vertrag in Fragen des Datenschutzes vor.

Ändert der Auftragsverarbeiter diesen Vertrag, veröffentlicht er die neue Fassung mit Datum unter dieser Adresse und teilt das dem Verantwortlichen an die Kontoadresse mit. Für danach hinzugefügte Websites gilt die neue Fassung sofort; für bestehende 30 Tage nach der Mitteilung, sofern der Verantwortliche die Website nicht vorher entfernt.

Es gilt deutsches Recht. Ist der Verantwortliche Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gilt § 306 BGB.

Anlage 1: Die Verarbeitung im Einzelnen

Erhoben und gespeichert werden je Seitenaufruf: der Seitenpfad ohne Query-String und Fragment; der Host des Referrers und der Parameter utm_source, nur um den Aufruf einem KI-Assistenten zuzuordnen; das Ergebnis dieser Zuordnung (der Abgleich von Referrer und User-Agent gegen eine veröffentlichte, versionierte Liste); eine Sitzungskennung. Bei WebMCP-Werkzeugen zusätzlich: Name des Werkzeugs, ein Hash seiner Beschreibung und seines Schemas, Dauer und Ergebnis eines Aufrufs (Erfolg oder Fehler, Fehlerklasse), die Namen der Eingabefelder; der Name eines als Ziel markierten Elements bei einem Klick oder Absenden; ein Hash des Manifests unter /.well-known/webmcp.

Die Sitzungskennung ist ein SHA-256-Hash aus einem täglich neu erzeugten Zufallswert, der Domain, einer groben Browserklasse (mobil oder Desktop, oder die Kennung eines bekannten Agenten) und der Netzwerkadresse, gekürzt auf 16 Zeichen. Die Netzwerkadresse wird nicht gespeichert. Mit dem nächsten Tageswert ist der Hash nicht mehr mit dem Vortag verknüpfbar.

Nicht erhoben werden: die Netzwerkadresse als solche, Cookies oder sonstige auf dem Endgerät abgelegte Daten, Werte von Eingabefeldern oder Formularinhalte, Namen, E-Mail-Adressen oder Konten der Besucher, Bildschirm- oder Gerätemerkmale. Ereignisse mit anderen als den vorgesehenen Feldern und Sendungen von anderen Domains als der registrierten werden verworfen.

Server-Logzeilen, die der Verantwortliche hochlädt oder per Script sendet: Aus einer Zeile werden Tag, Name des Agenten und Seitenpfad übernommen. Die Netzwerkadresse wird während der Verarbeitung der Anfrage nur benutzt, um Abrufe eines Agenten zu gruppieren und den Agenten gegen die veröffentlichten Adressbereiche seines Anbieters zu prüfen, und mit Ende der Anfrage verworfen. Die Logdatei selbst wird nicht gespeichert.

Dauer: Rohdaten 90 Tage; Tageswerte, Werkzeugverzeichnis und Manifest-Hash bis zum Entfernen der Website. Ort: ein Server in Deutschland.

Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen

  • Zugang zum Server: Der Server steht in einem Rechenzentrum in Deutschland. Der Zugang erfolgt ausschließlich über SSH mit Schlüssel; die Anmeldung mit Passwort ist abgeschaltet.
  • Zugriff auf die Daten: Das Dashboard ist nur nach Anmeldung erreichbar. Die Anmeldung erfolgt über einen Link an die Kontoadresse, der 30 Minuten gültig ist; die Sitzung endet nach 30 Tagen oder beim Abmelden. Jede Website ist nur für ihren Kontoinhaber sichtbar. Eine öffentliche Statistikseite erscheint nur, wenn der Verantwortliche sie ausdrücklich einschaltet, und zeigt ausschließlich Summen.
  • Pseudonymisierung und Datenminimierung: wie in Anlage 1. Der Zufallswert für die Sitzungskennung wird täglich neu erzeugt und der alte verworfen. Sendungen über 50 Ereignisse, Felder außerhalb der Liste, Query-Strings und Werte von Eingaben werden bereits beim Empfang verworfen.
  • Übertragung: Script, Datenempfang und Dashboard werden ausschließlich über TLS ausgeliefert beziehungsweise entgegengenommen.
  • Trennung: Die Daten werden je Domain getrennt gespeichert und abgefragt; der Empfang ist je Konto und Absenderadresse begrenzt.
  • Löschung: Rohdaten werden täglich automatisch nach 90 Tagen gelöscht. Das Entfernen einer Website löscht alle zugehörigen Daten in einer Transaktion.
  • Verfügbarkeit: Die Datenbank schreibt transaktional. Täglich wird ein konsistenter Schnappschuss mit AES-256 verschlüsselt und außerhalb des Servers abgelegt (siehe § 5); der Schlüssel liegt nur beim Auftragsverarbeiter.
  • Änderungen und Nachvollziehbarkeit: Der Dienst wird aus versioniertem Quellcode ausgerollt. Verworfene Sendungen werden ohne Personenbezug gezählt.

Fassung vom 8. September 2026.

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